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Kernweg Gollendorf - Bellevue

Eintrag vom 23.11.2022:

Der Bauauftrag wurde erteilt an die Strabag AG, die Anfang Dez. 2022 mit den Arbeiten beginnen wird. Eine Umleitung wird eingerichtet. Die Fertigstellung soll bis Ende März 2023 erfolgen.

Eintrag vom 18.03.2022:

Die Antragsunterlagen liegen bei der UWB zur Prüfung. Mit der Telekom konnte Einigung zur gemeinsamen Ausschreibung erreicht werden. Wir gehen davon aus, dass die Ausschreibung im April 2022 starten kann.

Eintrag vom 28.12.2021:

Das Bauprogramm wurde beschlossen. Genehmigungs- und Grunderwerbsabstimmungen laufen. Bei Zustimmung der Landanlieger kann in Q1/2022 mit Ausschreibungsreife gerechnet werden.  

Eintrag vom 28.10.2021:

Das überarbeitete Bauprogramm wird am 09.11.2021 im Bau- und Umweltausschuss beraten. 

Eintrag vom 06.09.2021:

Der Prozess der Abwägung von Wasserrechts- und Naturschutzbelangen beim Kreis OH hat mehr Zeit als vermutet in Anspruch genommen. Es werden nun umfangreichere Arbeiten zur Entwässerung gefordert, als dies bei den letzten Baumaßnahmen noch der Fall war. Die Planung muss überarbeitet werden, bevor der Antrag zur Entwässerung eingereicht werden kann. Ferner resultiert aus den Forderungen neuer Abstimmungsbedarf mit den Anliegern, von denen Flächen für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme benötigt werden. Die weitere Zeitschiene des Projektes ist damit derzeit ungewiss. 

Eintrag vom 18.05.2021:

Das Bauprogramm wurde beschlossen. Genehmigungs- und Grunderwerbsplanungen laufen. 

Eintrag vom 22.02.2021:

Die Planung wurde aufgenommen und es ist vorgesehen, dass das Bauprogramm am 16.03.2021 im Bau- und Umweltausschuss beraten wird.

Eintrag vom 21.12.2020:

Der Planungsauftrag zur Erneuerung und Verbreiterung des Kernwegs wurde vergeben an

Ingenieurbüro Osnabrügge GmbH
Schöne Aussicht 18
23730 Sierksdorf OT Roge

In einem ersten Schritt sind Baugrund-. und Asphaltuntersuchungen zu beauftragen.

Eintrag vom 13.10.2020:

Der Kernweg von Gollendorf nach Bellevue soll erneuert und verbreitert werden. Leitungsauskünfte der Ver- und Entsorger liegen vor, müssen aber noch vor Ort verifiziert werden. Mitverlegungen werden geprüft.

Erste Gespräche mit Landanliegern haben stattgefunden. Eine Einigung für den erforderlichen Grunderwerb bzw. die Mitnutzung von Anliegergrundstücken dem Grunde nach konnte noch nicht erreicht werden. 

Der Planungsauftrag für Straßenbau und Genehmigung der Entwässerung kann somit noch nicht vergeben werden. 


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