Weg. zw. Gollendorf und Petersdorf (Einmündung L209): Durchlasserneuerung
Eintrag vom 24.06.2019:
Die Baumaßnahme wird zur Vergabe der Bauleistung zusammengelegt mit dem Ausbau des Verbindungsweges von Gollendorf nach Petersdorf. Weitere Einträge erfolgen dort.
Eintrag vom 16.05.2019:
Die wasserrechtliche Genehmigung für das Durchlassbauwerk liegt vor.
Eintrag vom 06.05.2019:
Der überarbeitete Antrag zur wasserrechtlichen Genehmigung wurde nach weiterer Vorabstimmung zwischen Wasserbehörde und Ingenieurbüro am 05. April bei der Wasserbehörde eingereicht. Es ist beabsichtigt, die Baumaßnahme zeitnah nach Eingang der Genehmigung zusammen mit der Baumaßnahme zur Erneuerung des Weges zwischen Gollendorf und Petersdorf auszuschreiben.
Eintrag vom 29.02.2019 mit Ergänzung vom 14.03.2019:
Die Erneuerung des Weges zwischen Gollendorf und der Einmündung auf die L209 wurde beschlossen (vgl. hierzu gesonderte Rubrik).
Vor Erneuerung des Weges ist ein baufälliges Durchlassbauwerk zu erneuern. Der Erneuerung hat der Bauausschuss mit Beschluss des Bauprogramms am 14.02.2019 zugestimmt. Die Planunterlagen zum Bauprogramm sind im Bürgerinformationssystem unter https://stadtfehmarn.more-rubin1.de/ zu finden (bitte dort die Recherchefunktion nutzen).
Im Februar 2019 wurde der erforderliche Antrag zur wasserrechtlichen Genehmigung nach Vorabstimmung bei der Unteren Wasserbehörde (UWB) eingereicht. Anfang März teilte die Wasserbehörde mit, dass Sie eine Umplanung hin zu einem kürzeren Bauwerk erwarte. Mit der Umplanung durch das Ingenieurbüro kann in KW 12 begonnen werden - bei der Umplanung soll die nutzbare Kronenbreite erhalten bleiben, so dass, um die Anforderungen der UWB zu erfüllen, steilere Böschungswinkel und ggf. Stützbauwerke erforderlich werden, ggf. zudem Brückengeländer.
Unmittelbar nach Genehmigung sollen die Bauleistungen ausgeschrieben werden.