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Wegebau im Flurbereinigungsgebiet nördliche Seenniederung

Eintrag vom 23.11.2022:

Das Verfahren zur EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen läuft. Bis zum 29.11.2022 werden Teilnahmeanträge erwartet.

Eintrag vom 18.03.2022:

Nach einem Verwaltungsgespräch zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens wird nun an einer schnellstmöglichen Vergabe der Planungsleistungen gearbeitet, wofür die GMSH zur Unterstützung beauftragt wurde. Alle betroffenen Anlieger werden kurzfristig erneut angeschrieben, da Vorvereinbarungen zum Flächenzuerwerb benötigt werden.

Eintrag vom 28.12.2021:

Es gibt keinen weiteren Projektfortschritt. Das ursprünglich für März 2020 vorgesehene Gespräch ist nun für Q1/2022 avisiert. 

Eintrag vom 18.05.2021:

Es erfolgte eine Erstansprache der Anlieger. Rückmeldungen werden gesammelt. Es sollen weiterhin Gespräche mit Fördermittelgeber und Flurbereinigungsbehörde stattfinden. 

Eintrag vom 30.06.2020:

Das Projekt ist nicht weiter fortgeschritten.

Eintrag vom 30.04.2020:

Das Projekt ist nicht weiter fortgeschritten. Die für März geplanten Gespräche haben nicht stattgefunden. Eine Weiterführung der Straßenbauvorbereitung ist ohne diese Vorgespräche zu vertraglichen und Grundstücksangelegenheiten im Rahmen der Flurbereinigung derzeit nicht möglich.

Eintrag vom 16.03.2020:

Das Projekt ist nicht weiter fortgeschritten. Für März 2020 sind Gespräche mit dem Fördermittelgeber und der Flurbereinigungsbehörde geplant.

Eintrag vom 18.12.2019:

Die Gespräche mit der Flurbereinigungsbehörde und der Teilnehmergemeinschaft haben noch nicht stattgefunden. Zwischenzeitlich wurde auch für den Weg von Wenkendorf Richtung Dänschendorf angefragt, ob hier die Erweiterung des Flurbereinigungsgebietes möglich ist, so dass auch für die Erneuerung dieses Weges auf Fördermittel zurückgegriffen werden kann.


Eintrag vom 27.08.2019:

Über einen Nachtragshaushalt 2019 wurden Mittel bereitgestellt, um in die Planung des Projektes einzusteigen. Ein Abstimmungsgespräch mit der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahren und Gespräche mit Anliegern, von denen Grunderwerb getätigt werden muss, steht aus. Planungsleistungen sollen erst vergeben werden, wenn ein Überblick bzgl. der Flächenverfügbarkeit für die Wegeverbreiterungen besteht.

Eintrag vom 29.02.2019:

Auf Basis von Beschlüssen des Bauausschusses vom 25.09.2018 sowie vom 14.02.2019 wurden folgende Wege beim LLUR zur Förderung des Ausbaus als ländliche Verbindungswege angemeldet:


Die Beschlüsse des Bauausschusses sind im Bürgerinformationssystem unter https://stadtfehmarn.more-rubin1.de/ zu finden (bitte dort die Recherchefunktion nutzen).

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